Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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04.11.2025
Löschungsankündigung
30.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
28.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
13.09.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
08.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
08.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
23.03.2021
Termine
03.03.2021
Entscheidungen im Verfahren
18.12.2018
Entscheidungen im Verfahren
14.12.2017
Termine
01.02.2013
Eröffnungen
05.12.2012
Sicherungsmaßnahmen
04.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
10.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
21.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
02.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
17.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006